Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation eines Sachverständigen und die besondere Qualität seiner Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird
Um wirkliche Experten von nicht ausreichend qualifizierten "Gutachtern" abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Man kann sich auf die Ergebnisse verlassen.
Ein neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter vorzugsweise beauftragt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.
Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte
Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und
persönlich integer sind.
Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel, den runden
Amtsstempel führen.
Immer, wenn
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung leisten.
Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln.
Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen,
sie analysieren und bewerten.
Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das
fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich
anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für
Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer
Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache
entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Fachinfo
Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten
Zinsen. (Benjamin Franklin)
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