Die Technische Dokumentation - insbesondere die Benutzerinformation - spielt im wirtschaftlichen Leben ein immer bedeutendere Rolle.
Haftungsrechtliche Aspekte durch immer detaillierte Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft, die ständige Rechtsprechung und nicht zuletzt immer anspruchsvollere Kunden prägen zunehmend die Themenlandschaft.
Nutzen Sie den Sachverstand eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Technische Dokumentation, wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Anleitungen / Dokumentationen dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen.
Ein qualifiziertes, aussagekräftiges Gutachten erfüllt mehrere Zwecke gleichzeitig:
Damit eine Benutzerinformation - z. B. eine Betriebs- oder Gebrauchsanleitung, eine Installationsanleitung, eine Bedienungsanleitung, eine Montageanleitung oder eine Instandhaltungsanleitung - schließlich dem Stand der Wissenschaft und Technik entspricht, müssen viele Einzelaspekte recherchiert, beachtet und sinnvoll miteinander in Verbindung gebracht werden:
(Klicken Sie hier zum Vergrößern der Grafik)
Fundiertes Sachwissen ist unumgänglich - zumal viele
Benutzerinformationen immer noch von nicht
ausreichend qualifizierten Mitarbeitern / Dienstleistern
konzipiert und erstellt werden.
Eine vorschriftsmäßige Risikobeurteilung ist nicht nur aus gesetzlichen und haftungsrechtlichen Gründen unverzichtbar. Sie bildet auch die unverzichtbare Grundlage für die gesamte Sicherheitsinformation in der Benutzerdokumentation.
Sachverstand
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter
Irrtum
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